Sport in Innenräumen ist nur noch für immunisierte Personen (geimpft oder genesen) mit zusätzlichem tagesaktuellem Test (Schnelltest 24h, PCR-Test 48h) zulässig.
NEU: Die zusätzliche Testpflicht entfällt für die Personen, die
– bereits eine wirksamen Auffrischungsimpfung „Boosterung“ erhalten haben
– ausreichend geimpft sind (i.d.R. 2 Impfungen) und zusätzlich innerhalb der letzten drei Monate per PCR-Test positiv getestet worden sind
Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre gelten als immunisiert und getestet. Es ist kein Nachweis notwendig.
Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahre gelten als getestet, ein Schülerausweis ist vorzulegen.
Für die gemeinsame Sportausübung im Freien gilt weiterhin die 2G-Regel